Marktgemeinde Mariapfarr
Pfarrstraße 7, 5571 Mariapfarr
Gemeindeamt geöffnet:
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+43 6473 8212
amtsleitung@mariapfarr.gv.at
Diese Abkürzung steht für das „Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz“. Die aktuell gültige Fassung stammt aus dem Jahr 1991. Das Gesetz regelt u.a. die Zuständigkeit von Behörden, den Parteienverkehr, das Ermittlungsverfahren und Bescheide.
Der gesamte Gesetzestext findet sich hier.
https://kommunal.at/glossar/avg